Tiere sind keine Sachen - aber?

Seit Juli 1988 gelten Tiere in Österreich vor dem Gesetz nicht mehr als Sachen.

§285a ABGB bestimmt, "dass Tiere keine Sachen sind; Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen“.

Es wird damit rechtlich festgehalten, dass Tiere Lebewesen sind. Dennoch sind sie nicht auf gleiche Ebene mit dem Menschen gestellt.

Es gibt noch viele Rechtsgebiete,
in denen Tiere wie Sachen behandelt werden! 

Denn die Regelung besagt ebenfalls, dass bei allem, was nicht durch das (Tierschutz-) Gesetz geregelt ist, sachenrechtliche Vorschriften auf Tiere anzuwenden sind. So sind Tiere in vielen Fällen wiederum als Sachen einzustufen. Hier ein paar Beispiele:

Warenkauf

Tiere können trotz der Regelung aus §285a ABGB wie Waren gekauft, besessen und gebraucht werden. Wird ein Tier gekauft oder verliehen, gelten sachenrechtliche Bestimmungen weil keine tierspezifischen Vorschriften existieren.

Sachbeschädigung

Wird ein Tier verletzt oder getötet, wird im Strafgesetzbuch (StGB) nicht von Körperverletzung oder Mord gesprochen, sondern von Sachbeschädigung. 

Alle Tiere oder nur Wirbeltiere?

§285a des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch besagt, dass ALLE Tiere keine Sachen sind.
Im Tierschutzgesetz (TschG) hingegen sind in den meisten Regelungen nur Wirbeltiere eingeschlossen.

Hier könnt ihr das Gesetz nachlesen!

Erst wenn es in allen Bereichen eigene Regelungen und Gesetze für Tiere gibt und keine sachrechtlichen Ausnahmen mehr herangezogen werden müssen, können Tiere GERECHTIGKEIT erfahren.

Dafür setzen wir uns mit eurer Hilfe und Unterstützung ein!

Möchten Sie noch mehr für die Tiere im TiKo tun?