Verkauf von Tieren
Tiere sind keine Waren, sondern fühlende Lebewesen! Darum ist es auch streng geregelt, wer Tiere verkaufen oder verschenken darf. Um illegalen Verkäufern nicht in die Falle zu tappen, gibt es einige Punkte, die man beachten sollte.
Der Verkauf von Tieren ist sowohl an öffentlichen Plätzen als auch auf Internetplattformen verboten!
Davon ausgenommen sind nur Inhaber von Genehmigungen wie Tierschutzorganisationen und ZüchterInnen. In Einzelfällen ist es auch für Personen erlaubt, die einzelne Tiere aus triftigen Gründen nicht mehr halten können oder dürfen.
Tiere öffentlich verkaufen oder verschenken dürfen nur:
- Behördlich gemeldete ZüchterInnen
- Tierheime, Tierschutzvereine und Zoofachhandlungen (Bewilligung für Tierhaltung)
- Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere halten (landwirtschaftliche Bewilligung)
- Personen, die einzelne Tiere verkaufen, weil sie nicht mehr bei ihrem bisherigen Halter sein können oder dürfen
Achtung! Für Privatpersonen gilt zusätzlich, dass das Tier mindestens 6 Monate alt sein muss und bei Hunden und Katzen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sind. Bei Hunden ist zudem nachzuweisen, dass diese seit mindestens 16 Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sind.
Außerdem darf an Minderjährige unter 16 Jahren ohne elterliche Zustimmung kein Tier verkauft oder verschenkt werden.
Illegaler Tierhandel 
Ein süßes Tierbild, eine ergreifende Beschreibung, ein unwiderstehliches Angebot. Klick - und gekauft. Im Internet sind Tierinserate leicht erstellt und sehr verlockend. Was vielen nicht bewusst ist – sofern das Inserat nicht von einem offiziellen Tierschutzverein oder seriösem Züchter stammt, ist diese Anzeige illegal und zu hinterfragen.
Was einen hinter dem zuckersüßen Bild oft erwartet: gefälschte Papiere, Haltung unter katastrophalen Umständen, unbestimmter Tiergesundheitsstatus, Gewinnmaximierung statt Tierwohl. Welpen und Kitten werden oft viel zu früh von der Mutter getrennt, unzulänglich sozialisiert und in einem überfüllten Transporter tagelang verfrachtet, um sie hier an unwissende Interessenten zu verkaufen.
Wer ein Tier von solchen Anbietern „kauft“, unterstützt Tierquälerei.
Auf diese Punkte ist zu achten, um nicht in die Falle von illegalem Tierhandel zu tappen:
- HERKUNFT
Die Herkunft des Tieres ist zurück verfolgbar und das Tier (und bei Jungtieren auch seine Mutter) kann im Vorfeld besucht werden. Wenn sich das Tier im Ausland befindet, kann ein aktuelles Foto und Video mit Zeitstempel angefordert werden, sowohl vom Jungtier als auch vom Elterntier - ALTER
Welpen sind bei der Abgabe mindestens 8 Wochen alt. Je später, desto besser. - Welpen aus dem EU-Ausland müssen mindestens 16 Wochen alt sein (inkl. aufrechtem Tollwutschutz)
- PREIS
Vorsicht bei billigen Spottpreisen. Am besten immer mit den Preisen anderer Züchter vergleichen. - VERKAUFSORT
Bei Parkplätzen oder Hinterhöfen, aus Drahtkäfigen oder dem Kofferraum ist Vorsicht geboten. - INTERESSE
Der Verkäufer interessiert sich für das Wohl und das zukünftige Zuhause des Tieres. - ALLGEMEINZUSTAND
Der Zustand des Tieres ist gut. Ist es dünn oder aufgebläht, ist das Fell sauber oder dreckig, verhält sich das Tier normal oder ist es apathisch, hat es Zugang zu Futter und Wasser?
Lücken im Gesetz bei Kleintieren
Wer Tiere zum Verkauf halten will, muss sich als ZüchterIn bei der Behörde anmelden. Tierheime und Zoofachhandlungen sind davon ausgenommen. So auch Privatpersonen, die bestimmte Tiere halten um sie zu verkaufen. Dazu zählen Zierfische, Ziervögel (Wellensittiche, Kanarienvogel usw.), Geflügel (Huhn, Ente, Gans etc.), Kleinnager (Chinchillas, Hamster, Meerschweinchen etc.) und Kaninchen. Dies darf aber nicht regelmäßig mit Gewinn erfolgen.
Zoofachhandlungen – Tiere im Schaufenster 
Tiere, die in Zoofachhandlungen zum Verkauf gehalten bzw. als "Waren ausgestellt“ werden, stehen unter enormen Stress! Zwar unterliegen Zoofachhandlungen ebenso wie Tierheime und Züchter zahlreichen gesetzlichen Vorgaben, doch andauerndem Kundenverkehr im Geschäft sind die Tiere dennoch ausgesetzt. Strikte Verordnungen für das Tierwohl fehlen. Denn die Frage, die einem interessierten Kunden in einer Zoofachhandlung meist unbeantwortet bleibt: Woher stammt dieses Tier überhaupt?
Richtlinien für Tierhandlungen:
- Erst seit Jänner 2020 dürfen in Österreich keine Hunde oder Katzen mehr in Zoofachhandlungen gehalten und verkauft werden
- Selbstbedienung durch Kunden ist verboten
- Tiere in Zoofachhandlungen sind vor nachteiligen Einwirkungen durch Sonneneinstrahlung, Zugluft, Lärm, Geruch, Erschütterungen und ähnlichen Einflüssen zu schützen. Ist der Kundenverkehr keine nachteilige Einwirkung?
- Tierhandlungen sind verpflichtet, KäuferInnen über die artspezifischen Haltungsanforderungen des gekauften Tieres zu informieren und müssen auf die notwendigen veterinärmedizinischen Schritte wie Impfungen hinweisen. Wird das kontrolliert?
- In Tierhandlungen muss eine ausreichende Anzahl von Personen mit Kenntnissen über artgemäße Tierhaltung regelmäßig und dauernd tätig sein. Wie viele Personen das sein müssen, bleibt offen.
- Wer Tiere in Zoofachhandlungen betreut, braucht eine Tierpflege Ausbildung oder berufliche Erfahrung in der Tierpflege sowie den Abschluss des Lehrgangs „Tierhaltung und Tierschutz“.
Quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009499
TschG§31 (5)
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