Kaninchen brauchen mehr Freiraum!

Kaninchen gehören zu den drittliebsten Haustieren und werden in ihren Bedürfnissen nach wie vor unterschätzt. Jedes Kaninchen sollte die Möglichkeit haben, seiner Natur entsprechend, zu hoppeln, zu springen und sich zu strecken.

Alle unsere Hauskaninchen sind eine Zuchtform des Wildkaninchens. Sie sind Fluchttiere und brauchen Platz, damit sie artgerecht leben können. Nach den aktuellen Haltungsrichtlinien des Tierschutzgesetzes ist es Kaninchen nicht möglich, ihr Bedürfnis nach Bewegung auszuleben. Doch was braucht es für ein artgerechtes Kaninchenleben?

Wir wollen hoppeln, rennen, springen, uns strecken und Haken schlagen!

Als bewegungsaktive Tiere brauchen Kaninchen ausreichend Freiraum, um ihr reichhaltiges Bewegungsrepertoire ausleben zu können. Auch benötigen sie Platz nach oben, um z.B. zu springen und um sich aufrichten zu können.

Aber wie viel Raum braucht ein Kaninchen eigentlich, um artgerecht leben zu können?

  • 60 cm benötigt ein Kaninchen als Raumhöhe, um sich aufrichten zu können, ohne mit den Ohren anzustoßen
  • 1 m hoch kann ein Kaninchen aus dem Stand springen
  • 40 km/h kann ein Kaninchen beim Sprint erreichen
  • 80 cm ist die ausgestreckte durchschnittliche Körperlänge eines Kaninchens

Wie groß ist der Käfig deines Kaninchens?

Laut TschG ist der Mindestplatzbedarf für Jungtiere in Gruppen 0,1 m²/Tier (das entspricht einer Bodengrundfläche von circa 30 cm x 33 cm). Die vorgesehene Mindesthöhe beträgt 50 cm (diese Höhe muss auf 50 % der Bodengrundfläche vorhanden sein), damit sich das Tier in der Höhe strecken kann

Laut TschG muss ein Käfig im Privathaushalt NUR 0,6 m² (60 x 100 cm) Bodengrundfläche haben, obwohl adulte Kaninchen 6m² bräuchten, um sich wohl zu fühlen. (die vorgesehene Mindesthöhe beträgt 60 cm)

Leider gelten Kaninchen immer noch als „Käfigtiere“. Kaninchen können in enger Gefangenschaft Störungen in Verhaltung und Ernährung entwickeln und müssen hilflos verkümmern. Wir sind der Meinung, dass ist Tierquälerei und nicht artgerecht.

Laut TschG ist die Käfighaltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung verboten.

Wir fordern die längst überfällige Überarbeitung des TschG hin zu Richtlinien, die die Käfighaltung bei Kaninchen auch in der privaten Haltung verbietet!

Wissenschaftliche Erkenntnisse

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Käfig-, ebenso wie die Einzeltierhaltung, nicht tierschutzgerecht. Insbesondere das Bewegungsbedürfnis, aber auch die Aktivitätsphasen der Tiere wurden lange Jahre unterschätzt. Für eine Dauerhaltung von z.B. zwei Kaninchen sollte eine Grundfläche von mindestens 6 m² (2,0 m x 3,0 m) zur Verfügung stehen. Für jedes weitere Tier muss die Fläche um mindestens 20 % vergrößert werden.

Wir brauchen Rückzugsmöglichkeiten.

Da Kaninchen von Natur aus Höhlenbewohner sind, mögen sie es außerdem nicht, wenn ihr Gehege frei im Raum steht und von allen Seiten einsehbar ist.

Laut Tschg sollte ein zusätzlicher Rückzugbereich räumlich getrennt und abgedunkelt sein, jedoch mindestens 40 % der Mindestbodenfläche betragen.

Wir behalten gerne den Überblick.

Kaninchen haben gerne erhöhte Flächen, um sich einen Überblick zu verschaffen.

Laut Tschg sollte eine erhöhte Fläche für ein adultes Kaninchen, wenn sie angeboten wird, ein Ausmaß von zumindest 1.500 cm² bei einer Mindestbreite von 27 cm betragen.

Jedes Kaninchen sollte die Möglichkeit haben, seiner Natur entsprechend, zu hoppeln, zu springen und sich zu strecken.

Kaninchenhaltung „artgerecht“

Um Kaninchen ein artgerechtes Leben zu ermöglichen, empfehlen wir:

  • Mindestens 2 Kaninchen zusammen, dafür mindestens 6 m² oder
  • Für jedes weitere Tier mindestens plus 20 % Bodengrundfläche
  • Haltung: Kaninchenzimmer, oder Kombination aus Freilauf und Käfig als Rückzugsmöglichkeit (ständig offenstehend),
  • Außenhaltung (gesichertes, großräumiges, wetterfestes und sonnengeschütztes Gehege - raubtiersicher)
  • Rückzugsmöglichkeiten und Erhöhungen
  • Haltung mit mindestens einem Artgenossen, auf keinem Fall mit einem Meerschweinchen
  • optimale Umgebungstemperaturen: 15-18º C
    • im Sommer: Frischluftzufuhr & Schatten
    • im Winter: wintertauglich gestaltet werden
  • Ausgewogene Ernährung (Tipps)

 

 

Quellen:
https://www.oesterreich.gv.at/Mindestanforderung für die Haltung von Kaninchen
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40120268/NOR40120268.html
https://www.ris.bka.gv.at/§18 Absatz (3a) Kaninchen Fleischgewinnung Käfighaltung verboten 
https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/Kaninchenhaltung_2019_Web.pdf
https://www.peta.de/themen/kaninchenhaltung/
https://kaninchenhoffnung.de/
TVT Tierärztliche Vereinigung_Merkblatt 157 Heimtiere: Kaninchen

 

 

 

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