Erbe & Vermächtnis

Ein wesentlicher Teil unserer Einnahmen kommt aus Spenden, die im Vermächtnis von Tierfreunden festgesetzt wurden. Ein Testament stellt sicher, dass Ihre Lieben versorgt sind - einschließlich Ihrem treuen Haustier.

Wenn Ihnen Ihr Haustier große Freude im Leben bereitet hat oder Ihre Verbundenheit zu Tieren zeitlebens groß war, können Sie mit Ihrem Testament über Ihre Lebenszeit hinaus Gutes tun. Tierliebende Menschen, die den Tierschutzverein Kärnten als Begünstigten in ihrem Testament bedachten, haben mit dieser Zuwendung bereits sehr vielen Tieren in Not geholfen.

Tiere sind würdige Empfänger Ihrer Zuneigung!

Der Tierschutzverein Kärnten und das TiKo sind sehr stark auf die Großzügigkeit von Tierfreunden angewiesen. Sie ist eine ganz wichtige Basis für unsere Arbeit zum Wohl der Tiere. Ihr nachhaltiges Vermächtnis stellt sicher, dass wir notleidenden Tieren auch in Zukunft einen sicheren Hafen bieten können.

Sie können den Tierschutzverein Kärnten in Ihrem Testament als Begünstigter eines Geldbetrags, einer Immobilie oder eines Wertgegenstands einsetzen (als Alleinerbe oder zu einem prozentualen Anteil). Jeder einzelne Euro Ihres Vermächtnisses kommt direkt bei den uns anvertrauten Tieren an.

Falls Sie den Tierschutzverein Kärnten in Ihrem Testament erwähnen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Formalien: Ihr Testament muss handschriftlich geschrieben sein (also nicht mit einem Textverarbeitungsprogramm), Ihren Vor- und Nachname sowie Ort und Datum enthalten und unterschrieben sein.

Sie können auch einen Notar mit der Erstellung und Aufbewahrung Ihres letzten Willens beauftragen. Bitte benutzen Sie bei einem Vermächtnis zugunsten Kärntner Tiere in Not die genaue Bezeichnung „Landestierschutzverein Kärnten, Judendorfer Straße 46, 9020 Klagenfurt am Wörthersee“.

Falls Sie uns gerne einmal im Tierheim Klagenfurt besuchen möchten oder weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen.

Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zu Erbe & Vermächtnis

Dr. Tara Geltner

 - Präsidentin des
Landestierschutzvereins Kärnten

0463 43541 - office@tiko.or.at

Ethische Richtlinien

Hohe und einheitliche Qualitätsstandards sind dem TiKo ein wichtiges Anliegen. Das Tierschutzkompetenzzentrum bekennt sich zu ethischen Richtlinien.

Ethische Richtlinien

Verein Vergissmeinnicht

Die Initiative Vergmissmeinnicht.at vereint derzeit fast 100 österreichische Organisationen mit gemeinnützigem Charakter aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit, Tierschutz und Umweltschutz, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Bildung.

Vergissmeinnicht.at möchte gemeinsam mit dem Fundraising Verband Austria, die österreichische Öffentlichkeit darüber informieren, wie man in einem Testament neben seiner Familie auch eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen kann.

Verein Vergissmeinnicht

Alle Möglichkeiten und Infos zur finanziellen Unterstützung der Tiere im TiKo