TiKo erhält Vermögen aus einem Trust

20.04.21

Der Oberste Gerichtshof hat eine Zuwendung an das TiKo in Höhe mehrerer Millionen nun nach langem Rechtsstreit als korrekt bestätigt. Hier lesen Sie alle Informationen rund um das großzügige Vermächtnis.

Im September 2017 erfuhr das TiKo, dass es in einem Trust, einer Art Stiftung, einer verstorbenen Kärntnerin mit britischer Staatsbürgerschaft genannt wurde. Demnach sollten mehrere Millionen dem TiKo nach dem Ableben aller Begünstigten ausbezahlt werden. Das Geld war in zwei Trusts auf der britischen Insel "Isle of Men" aufgeteilt worden. Der OGH hat die Zuwendung an das TiKo nach langem Rechtsstreit nun als korrekt bestätigt.

Wer war die vermögende Spenderin?

Bei der Familie Whittal handelt es sich einigen Nachforschungen zufolge um eine wohlhabende britische Familie, welche insbesondere im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Osmanischen Reich bedeutenden Einfluss hatte. Edward James Francis Whittall kämpfte offenbar im Zweiten Weltkrieg auf Seiten der Alliierten in Österreich und heiratete 1946 Herta Veronika Whittall (geb. Buchwald). Ihren Alterswohnsitz wählte das Ehepaar in Kärnten, wo auch ihr Sohn Edward John James Whittal lebte. Durch die örtliche Nähe dürfte auch die Verbundenheit zum Landestierschutzverein Kärnten entstanden sein. Herta Veronika Whittall verstarb im Oktober 2016.

Woher stammt das Vermögen?

Die Trusts wurden am 1.4.1996 von Edward James Francis Whittall und Herta Veronika Whittall nach dem Recht der Isle of Man gegründet. Im Laufe der Zeit wurden verschiedene Familienmitglieder als Begünstigte der Trusts eingesetzt. Da keine anderen Begünstigten mehr vorhanden sind und der Landestierschutzverein Kärnten in beiden Trusts als Letztbegünstigter eingesetzt worden ist, ist nun die Ausschüttung des vorhandenen Trustvermögens an denselben erfolgt. Insgesamt geht es um ein Vermögen von rund GBP 2 Millionen je Trust. Aus den vorhandenen Trust-Urkunden ergibt sich unter anderem, dass das vorhandene Trustvermögen zumindest zu einem wesentlichen Teil aus britischen Kriegsanleihen „3 ½ % War Loan“ stammt.

Erbschaftsfrage für den Obersten Gerichtshof

Kurz nach Bestätigung des Trustvermögens zugunsten des TiKo wurde bekannt, dass die Dame zwei Enkelinnen hatte. Diese wurden von ihr jedoch nicht als Begünstigte im Trust geführt und auch nicht im Testament bedacht. Die Enkelinnen erhielten dennoch aus dem Erbschaftsvermögen einen Teil. Gleichzeitig klagten sie den Landestierschutzverein auf einen Pflichtteilanspruch auf das Trustvermögen nach österreichischem Recht als Nachkommen.

Die verstorbene Kärntnerin berief sich in ihrem Testament aufgrund ihrer britischen Staatsbürgerschaft darauf, dass auf die gesamte Rechtsnachfolge britisches Erbrecht angewendet werden soll. Demnach haben Nachkommen keinen Pflichtteilanspruch. Der Prozess ging bis zum Obersten Gerichtshof. Wichtigstes Beweismittel wurde dabei der britische Reisepass der Verstorbenen. Die beiden Enkelinnen zweifelten die britische Staatsbürgerschaft ihre Großmutter an, der Reisepass sei laut ihnen kein Beweis dafür. Letztendlich wertete der OGH den Pass aber als gültigen Beweis: "Wenn Staaten aufgrund ihrer völkerrechtlichen anerkannten Passhoheit Reisepässe ausstellen, erklären sie verbindlich, dass der Passinhaber dem jeweiligen Staat angehört". Und wenn der Erblasser es wünscht, dann ist es nach EU-Erbrechtsverordnung möglich, britisches Recht anzuwenden, so der OGH.

Der OGH bestätigte somit, dass der Landestierschutzverein einziger Begünstigter für die beiden hinterlassenen Trusts ist.

Wieviel wurde dem Landestierschutzverein aus den Trusts vermacht?

Rund 4 Millionen Euro.

Wofür wird das Erbe verwendet?

Die Gelder aus den beiden Trusts wurden mit dem Auftrag vermacht, sie für vernachlässigte und leidende Tiere einzusetzen. Die Zuwendungen sind also zweckgebunden und dürfen auch nicht weitergegeben werden. Die Vorstände des Landestierschutzvereins Kärnten haften für den zweckmäßigen Einsatz dieses Vermächtnisses. 

Darüber hinaus trägt das TiKo das Spendengütesiegel, damit sind wir verpflichtet, die Spendengelder zweckmäßig zu verwenden und müssen dies bei der Prüfung auch nachweisen. Durch die Meldung über die Erbschaft in der Presse 2019 hat das TiKo viele Spender und Großspender verloren. Die Projekte „Kärntner Tierrettung“ und die „Sozialisierung der Langzeitsitzerhunde“ sind derzeit nicht ausfinanziert und werden nicht mehr gesponsert. Zwischenzeitlich wird die Finanzierung dieser beiden Projekte aus den Geldern finanziert, bis sich Sponsoren dafür finden. Ebenso entstehen im laufenden Betrieb des Tierschutzhauses laufend neue Anforderungen.

Der reguläre Betrieb des Tierheims kostet jährlich ca. 1,2 Millionen Euro. Ca. 20% der Einnahmen ergeben sich aus Subventionen der öffentlichen Hand, die restlichen 80% werden über die Einnahmen des Tierheimbetriebs (Schutzgebühren, Patenschaften, Tierpension…) und die Unterstützung unserer Spender und Mitglieder aufgebracht. Somit wird die Basis der Finanzierung mit der Treue unserer Spender gebildet.

Durch die TiKo Spender kann der laufende Tierheimbetrieb erhalten und das Trustgeld in wichtige zusätzliche Tierschutzprojekte investiert werden.